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   OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04   

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https://dejure.org/2004,15492
OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04 (https://dejure.org/2004,15492)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2004 - 13 UF 83/04 (https://dejure.org/2004,15492)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2004 - 13 UF 83/04 (https://dejure.org/2004,15492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich; Eingehen oder Nichteingehen einer unterzeichneten Beschwerdeschrift per Fax ; Versorgungsausgleich nach Scheidung; Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1408 Abs. 2 § 1587o
    Gerichtliche Überprüfung einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich mit Ehevertrag ausschließen?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
    Wenn aus einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Leistungen und erheblich ungleichen Verhandlungspositionen ersichtlich ist, dass einer der Partner den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen konnte, sind die Gerichte zur Korrektur im Sinne der Wahrung der Grundrechte beider Parteien aufgerufen (BVerfG FamRZ 2001, 343 mit Anm. Schwab).

    Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick auf die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343) und vom 29. März 2001 (FamRZ 2001, 985) in der Entscheidung vom 11. Februar 2004 (BGH Report, 2004, 516) seine bisherige - eher großzügige - Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen einer umfassenden Überprüfung unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich nicht allgemein und für alle denkbaren Fälle abschließend beantworten, wann eine ehevertragliche Vereinbarung nach § 138 BGB sittenwidrig oder nach § 242 BGB zu korrigieren sei.

    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, FamRZ 2001, 343) eine besondere richterliche Inhaltskontrolle erforderlich, wenn "ein Ehevertrag eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zu Ungunsten der Frau" enthält und er - wie hier - "vor der Ehe und im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft geschlossen" wurde.

  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
    Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick auf die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 (FamRZ 2001, 343) und vom 29. März 2001 (FamRZ 2001, 985) in der Entscheidung vom 11. Februar 2004 (BGH Report, 2004, 516) seine bisherige - eher großzügige - Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen einer umfassenden Überprüfung unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich nicht allgemein und für alle denkbaren Fälle abschließend beantworten, wann eine ehevertragliche Vereinbarung nach § 138 BGB sittenwidrig oder nach § 242 BGB zu korrigieren sei.

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass bei derartigen Eheverträgen generell von einem Ungleichgewicht zu Lasten der Schwangeren auszugehen ist; Schwangerschaft bei Abschluss eines Ehevertrages ist aber ein starkes Indiz für eine vertragliche Disparität (BVerfG FamRz 2001, 985).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
    Verfassungsrechtlich geschützt ist deshalb eine Ehe, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (BVerfGE 37, 217, 249 ff).

    Entschließen sie sich dafür, bringt die Ehe beiden Rechte wie auch Pflichten und verteilt sie gleichermaßen auf Mann und Frau, deren Leistungen, die sie füreinander erbringen, gleichrangig sind" (vgl. BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
    Jedoch setzt der Schutz der staatlichen Ordnung, der für Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG ausdrücklich verbürgt ist, eine gesetzliche Ausgestaltung der Ehe voraus (BVerfGE 31, 58, 69).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94

    Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
    Die Beschwerde wäre deshalb an sich unwirksam, denn die Beschwerdeschrift ist ein bestimmender Schriftsatz; die damit verknüpfte Prozesshandlung ist nur wirksam, wenn er unterzeichnet ist (z.B. BGH NJW 1994, 2098 , m.w.N.).
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